Mit der geplanten StVO-Novelle will das Bundesverkehrsministerium zukünftig „E-Bikes durch ein neues Zusatzschild den Mofas“ gleichstellen. Dabei bleibt im Unklaren, ob mit „E-Bikes“ Elektromofas bis 25 km/h oder fast doppelt so schnelle S-Pedelecs gemeint sind. Der ADFC kritisiert die schwammige Formulierung.
Der Begriff „E-Bike“ ist vieldeutig und rechtlich nicht festgeschrieben. Unter diesem Begriff werden alle möglichen Fahrzeuge verstanden, darunter:
- Pedelecs 25 (unterstützen bis 25 km/h, sind rechtlich Fahrräder, dürfen auf Radwegen fahren)
- S-Pedelecs (unterstützen bis 45 km/h, sind rechtlich Kraftfahrzeuge, dürfen auf Radwegen NICHT fahren, denn Radwege sind auf Geschwindigkeiten bis 25 km/h ausgelegt)
- Elektro-Mofas (ebenfalls Kraftfahrzeuge, sie beschleunigen – ohne Treten, mit Gashebel – bis 25 km/h, dürfen außerorts auf Radwegen fahren, wenn es ein entsprechende Zusatzschild „Mofas frei“ gibt)
ADFC-Bundesvorstand Ludger Koopmann sagt: „Das Verkehrsministerium hat mit dem Text der geplanten StVO bewusst oder unbewusst eine Nebelkerze geworfen. Sollten tatsächlich auch S-Pedelecs – also Kraftfahrzeuge, die beim Mittreten 45 km/h erreichen – gemeint sein, halten wir das für ausgesprochen riskant. Radwege sind für 25 Stundenkilometer ausgelegt. Wenn auf Radwegen in Zukunft auch hochmotorisierte Pedelecs unterwegs sind – und das auch noch auf viel zu schmalen und holperigen Radwegen – dann wird das Unfallrisiko steigen. Der ADFC spricht sich vehement gegen eine Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs mit Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern aus.“
Das Bundesverkehrsministerium muss den Passus so fassen, dass S-Pedelecs bis 45 km/h von der Radwegbenutzung eindeutig ausgeschlossen sind.
Bild: ADFC/Gerhard Westrich